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  • Zevener Brillenhaus
  • Inh. Frank Rossdeutscher e.K.
  • Lange Str. 10 27404 Zeven
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Gutes Sehen im Verkehr, in der Freizeit und im Beruf !

Im Zevener Brillenhaus können folgende Sehtests und Funktionsprüfungen durchgeführt werden:

Sehstärkenbestimmung

Das Auge ist das wohl wichtigste Sinnesorgan. Visuelle Reize aus der Umwelt liefern uns Menschen rund 90 Prozent der Informationen, die im Gehirn verarbeitet werden. Dabei leisten unsere Augen ständig Höchstarbeit: Sie stellen zum Beispiel Bilder aus verschiedenen Entfernungen scharf und passen sich automatisch veränderten Lichtverhältnissen an.
Gelingt es unseren Augen nicht oder nur noch teilweise, diese Sehaufgaben zu bewältigen, spricht man von einer Fehlsichtigkeit. Das ist kein Grund zur Sorge, denn eine Fehlsichtigkeit ist keine Krankheit. Durch eine Brille oder Kontaktlinsen können vorhandene Sehfehler problemlos ausgeglichen werden.
Die zentrale Frage ist: Wann braucht man eine Brille oder Kontaktlinsen? Die Antwort erhalten Sie von uns nach einem ausführlichen Sehtest – in der Fachsprache auch Augenprüfung oder Refraktion genannt. Ein Anzeichen dafür, dass Sie Ihre Sehstärke überprüfen lassen sollten, kann zum Beispiel sein, dass Sie Dinge nicht mehr richtig erkennen oder Buchstaben beim Lesen verschwimmen. Es gibt aber auch indirekte Anzeichen für eine unentdeckte oder veränderte Fehlsichtigkeit wie Ermüdung, Kopfschmerzen oder gereizte Augen. Treten diese Symptome nach längerer Anstrengung der Augen auf, zum Beispiel bei Computerarbeit, Lesen oder Autofahren, ist dies häufig auf eine Sehschwäche zurückzuführen.
Unabhängig davon, ob Sie bereits eine Brille tragen oder bei Ihnen bisher keine Sehschwäche festgestellt wurde, sollten Sie beim Auftreten dieser Symptome einen Sehtest durchführen lassen, denn die Sehfähigkeit verändert sich im Laufe des Lebens. Wir empfehlen eine regelmäßige Wiederholung des Sehtests einmal im Jahr, da Ihre Augen unnötig strapaziert werden, wenn eine Veränderung der Sehstärke zu lange unbemerkt bleibt.

Neben der Grundversorgung, wie die ausführliche Anamnese, die Sehschärfenprüfung sowie die Refraktions- und Korrektionsbestimmung, führen wir auf Wunsch folgende Untersuchungen durch:

  • biometrischer Augenscan mit neuster Wellenfronttechnolgie
  • mikroskopische Betrachtung der Hornhaut und der Augenlinse
  • Berührungslose Augeninnendruckmessung
  • Gesichtsfeldprüfung
  • Augenhintergrundmessung/-betrachtung (Fundus)
  • Testung des Farb- und Kontrastsehens
  • Prüfung des beidäugigen Sehens (Binokularsehen)
  • Akkommodationsfähigkeit (Einstellung der Augen für Nahsehen)
  • Konvergenzfähigkeit (beidäugige Fixierung eines Objektes)

 

Sehtest bei Kindern

Bleiben Sehprobleme bei Kindern unerkannt, können Leistungseinschränkungen in der Schule die Folge sein. Woran können Sie als Eltern frühzeitig erkennen, dass ihr Kind Sehprobleme hat? Werden Sie aufmerksam, wenn Ihr Kind …

-oft die Augen zusammenkneift.
-nur einen sehr kurzen Leseabstand hat.
-eine schiefe (Kopf-)Haltung beim Lesen und Sitzen hat.
-schnell beim Lesen ermüdet oder Desinteresse zeigt.
-Buchstaben häufig verwechselt oder eine Rechts-Links-Schwäche zeigt.
-motorisch ungeschickt und überaus vorsichtig ist, z. B. beim Treppensteigen oder Klettern.
-allgemeine Aufmerksamkeitsdefizite aufzeigt.

Entwicklungs- und Schulprobleme treten oft im Zusammenhang mit visuellen Defiziten auf. Bleiben diese unerkannt, können Leistungseinschränkungen in der Schule die Folge sein. Mit kindgerechten Sehfunktionsprüfungen können visuelle Defizite frühzeitig ermittelt und oft korrigiert werden.
Seien Sie also besonders im Kleinkindalter aufmerksam, denn bis zum 12. Lebensjahr ist die Entwicklung des Sehens im Auge und im Gehirn weitestgehend abgeschlossen. Alles, was bis dahin für das beidäugige Sehen Ihres Kindes nicht gefördert wurde, kann nicht mehr nachgeholt werden!

 

Führerschein-Sehtest

Wer andere Verkehrsteilnehmer zu spät sieht, Schilder schlecht lesen kann und Geschwindigkeiten nicht richtig einschätzt, ist eine Gefahr für sich und andere! Nach Schätzungen des Bundesverbandes der Augenärzte sind etwa 300.000 Unfälle im Jahr darauf zurückzuführen, dass der Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend gut sieht!

Deshalb hat der Gesetzgeber verfügt, dass „Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T sich einem Führerschein-Sehtest unterziehen“ (§ 12 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung). Ohne Sehtest gibt es keinen Führerschein. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und zwar aus gutem Grund: 90 Prozent aller Sinneseindrücke beim Autofahren werden über die Augen aufgenommen! Blick in Innen- und Außenspiegel, Blendung durch den Gegenverkehr, Spiegelungen auf nassem Asphalt, unterschiedliche Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmer fordern unsere Augen im Straßenverkehr ununterbrochen.
Mangelnde Sehschärfe erhöht das Unfallrisiko enorm und kann verheerende Folgen haben. Deshalb hat der Gesetzgeber als Grenze eine Sehleistung vorgegeben, die im Regelfall nicht unterschritten werden darf. Sie liegt bei einem Visus von 0,7. Wer diesen Wert nicht erreicht, hat den Sehtest nicht bestanden. Doch keine Sorge – wenn Sie diese Sehschärfe ohne Brille nicht erreichen, können Sie den Test mit einer Brille wiederholen. In diesem Fall wird jedoch in Ihrem Führerschein vermerkt, dass Sie eine Sehhilfe benötigen.
Der Führerschein-Sehtest dauert nicht lange. Es ist wichtig, dass Sie sich ausweisen können und Ihren Reisepass oder den Personalausweis mitbringen. Der Sehtest wird durch eine Bescheinigung bestätigt, in die die Sehleistung (also der Visus) eingetragen ist. Diese Bescheinigung müssen Sie der Fahrschule vorlegen.

Der Sehtest muss von einer „amtlich anerkannten Sehteststelle“ durchgeführt werden. Das Zevener Brillenhaus führt Führerschein-Sehtests für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T durch. Anwärter für die Führerschein-Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich bei einem Augenarzt oder einem anderen in Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) der Fahrerlaubnisverordnung genannten Arzt untersuchen lassen.

 

Bootsführerschein-Sehtest

Für den Erwerb eines Sportbootführerscheins Binnen oder See (unbegrenzte Gültigkeit) wird „ausreichende Seh- und Farbunterscheidungsvermögen“ vorausgesetzt. Die Ausstellung eines vorgefertigten Zeugnisse nach DIN 58220  ist im Zevener Brillenhaus möglich.

 

Bildschirmarbeitsplatz-Sehtest nach G37

Bei der G37-Untersuchung geht es um regelmäßige Vorsorge für Beschäftigte an einem Bildschirmarbeitsplatz. Bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgt eine Erstuntersuchung, bis zu einem Alter von 40 Jahren wird das Sehvermögen spätestens alle 60 Monate erneut geprüft, danach spätestens alle 36 Monate. Zusätzlich kann auf Wunsch des Beschäftigten bei Beschwerden auch früher als zum vorgesehenen Zeitpunkt eine Kontrolle erfolgen.

Ein Teil der G37-Untersuchung, nämlich die Prüfung der Sehschärfe kann durch unsere Spezialisten im Zevener Brillenhaus nach DIN 58220 Teil 5 durchgeführt werden.

 

Sollten bei irgendeiner Untersuchung Auffälligkeiten erkannt werden, so überweisen wir selbstverständlich an einen Augenarzt weiter. Bei uns sind Sie in sichern Händen. Wir freuen uns auf Sie. Vereinbaren Sie doch einen persönlichen Termin oder schauen Sie spontan rein.